Häufige Fragen
Haftung, Kosten, Ablauf und Förderung – die Fragen, die Arbeitgeber uns am häufigsten stellen.
Haftung
Haftet wirklich der Arbeitgeber – und nicht der Versicherer?
Ja. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz steht der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen ein, auch wenn die Durchführung über einen Versicherer, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds läuft. Weichen Zusage und Versicherungsvertrag voneinander ab, muss der Arbeitgeber die Differenz tragen.
Wir haben die Zusagen von unserem Vorgänger übernommen. Betrifft uns das?
In der Regel ja. Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse – und damit auch Versorgungszusagen – nach § 613a BGB auf den Erwerber über. Gerade solche übernommenen Zusagen sind oft lange nicht geprüft worden.
Welche Informationspflichten habe ich gegenüber Mitarbeitenden?
Mitarbeitende haben unter anderem Auskunftsansprüche zu ihren Anwartschaften (§ 4a BetrAVG) und einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Unabhängig davon gilt: Wer zur bAV informiert, muss richtig und vollständig informieren. Deshalb empfehlen wir, Informationen schriftlich zu geben und zu dokumentieren.
Kosten und Vergütung
Was kostet die Erstprüfung?
Nichts. Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Wie werden Sie vergütet?
Die Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Vermitteln wir Versicherungsverträge, erhalten wir eine Vergütung (Courtage) vom jeweiligen Versicherungsunternehmen; sie ist in der Versicherungsprämie enthalten. Für Beratungsleistungen, die über die Vermittlung hinausgehen, vereinbaren wir vorab schriftlich ein Honorar mit Ihrem Unternehmen. Sie wissen also immer vorher, wer uns wofür bezahlt.
Was kostet eine bAV für Geringverdiener nach Förderung?
Beim Förderbetrag nach § 100 EStG erhalten Sie 30 % Ihres zusätzlichen Beitrags über die Lohnsteuer zurück. Beispiel 2026: Bei 960 € Jahresbeitrag beträgt der Förderbetrag 288 €, Ihr Aufwand also 672 € – vor weiteren steuerlichen Effekten. Ab 2027 sind bis zu 1.200 € Beitrag förderfähig, der Förderbetrag steigt auf bis zu 360 €.
Ablauf
Wie läuft die Erstprüfung ab?
Nach einem kurzen Gespräch senden Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen Zusagen und Verträge und geben Ihnen eine schriftliche Einschätzung mit den wichtigsten Punkten und einer Empfehlung.
Wie lange dauert das?
Das hängt vom Umfang der Unterlagen ab. Bei kleineren Betrieben liegt die Einschätzung meist innerhalb weniger Wochen vor.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Bestehende Versorgungszusagen bzw. Versorgungsordnung
- Versicherungsscheine und letzte Standmitteilungen
- Arbeitsvertrags-Muster mit bAV-Klauseln
- Anzahl der Mitarbeitenden mit grober Lohnstruktur (anonym genügt)
- Falls vorhanden: bisherige Mitarbeiterinformationen zur bAV und geltender Tarifvertrag
Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?
Gern. Steuerliche Einzelfragen gehören zu Ihrem Steuerberater, arbeitsrechtliche Streitfragen zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit ihnen ab.
Förderung nach § 100 EStG
Wer ist förderfähig?
Mitarbeitende im ersten Dienstverhältnis, deren laufender Arbeitslohn die Grenze nicht übersteigt – 2026 sind das 2.575 € im Monat, ab 2027 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Gefördert werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 € im Jahr an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
Gilt die Förderung auch für Minijobber?
Ja, auch geringfügig Beschäftigte können gefördert werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir klären mit Ihnen, welche Mitarbeitenden konkret in Frage kommen.
Was ändert sich 2027?
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die Lohngrenze dynamisch: Sie beträgt ab 1. Januar 2027 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (auf Basis 2026 rund 3.042 €). Der förderfähige Beitrag steigt von 960 € auf 1.200 €, der Förderbetrag damit auf bis zu 360 € je Mitarbeiter und Jahr.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird
Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.