Wo wir für Sie ansetzen
Jede Zusammenarbeit beginnt mit einer kostenlosen, unverbindlichen Erstprüfung. Was danach passiert, entscheiden Sie.
Kostenlose Erstprüfung
Wir sichten Ihre bestehenden Versorgungszusagen und die zugehörigen Versicherungsverträge vollständig und geben Ihnen eine schriftliche Einschätzung – ohne Verpflichtung.
- Abgleich von Zusage, Versorgungsordnung und Versicherungsvertrag
- Prüfung der Bezugsrechte und Durchführungswege
- Abgleich mit dem aktuellen Betriebsrentenrecht
- Benennung von Haftungsrisiken und Lücken
Beratung und Konzeption
Besteht Handlungsbedarf, entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrer Belegschaft passt. Wir erklären die Optionen verständlich und rechnen Ihnen die Kosten durch.
- Konzept passend zur Belegschaftsstruktur
- Kostenkalkulation für den Arbeitgeber
- Nutzung des Förderbetrags nach § 100 EStG
- Abstimmung mit Ihrem Steuerberater auf Wunsch
Umsetzung und Mitarbeiterinformation
Wir begleiten die Einführung von Anfang bis Ende, damit für Sie möglichst wenig Aufwand bleibt.
- Vergleich geeigneter Tarife am Markt, ohne Bindung an einen Versicherer
- Vertragsabschluss und Vertragsverwaltung
- Information der Mitarbeitenden und Dokumentation
- Integration in Ihren Lohnprozess
Langfristige Betreuung
Gesetze ändern sich, Mitarbeitende kommen und gehen, Zusagen müssen gepflegt werden. Darum kümmern wir uns.
- Regelmäßige Überprüfung auf Aktualität
- Anpassung bei Gesetzesänderungen – etwa zum 1.1.2027
- Begleitung bei Ein- und Austritten
- Fester Ansprechpartner für Ihre Fragen
Gastronomie, Pflegedienste und Gebäudereinigung
In diesen Branchen arbeiten besonders viele Geringverdiener und Teilzeitkräfte. Hier sind die Haftungsrisiken am größten – und die Förderung nach § 100 EStG am wirksamsten.
Gastronomie und Hotellerie
Küche, Service, Aushilfen und hohe Fluktuation – bAV als Argument im Wettbewerb um Personal.
Zur BranchePflegedienste
Fachkräftemangel, viele Teilzeit- und Hilfskräfte, Tarifwerke mit eigenen Vorgaben zur Altersversorgung.
Zur BrancheGebäudereinigung
Hoher Teilzeitanteil, tarifliche Regelungen und Betriebsübergänge mit übernommenen Zusagen.
Zur BrancheAußerdem betreuen wir Sicherheitsdienste und kleine und mittlere Unternehmen anderer Branchen – sprechen Sie uns an.
Unsere Rolle als Versicherungsmakler
Als Versicherungsmakler sind wir an keinen Versicherer vertraglich gebunden. Unsere Empfehlungen richten sich nach den Anforderungen Ihres Betriebs und dem Vergleich mehrerer Anbieter.
- Marktvergleich – wir vergleichen Tarife und Anbieter ohne Vorfestlegung.
- Ihr Auftrag – als Makler handeln wir im Auftrag Ihres Unternehmens, nicht des Versicherers.
- Klare Kalkulation – Sie sehen, was die Lösung kostet und welchen Teil die Förderung trägt.
Was wir für die Erstprüfung brauchen
Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wo es zu finden ist.
- Bestehende Versorgungszusagen bzw. Versorgungsordnung
- Versicherungsscheine und letzte Standmitteilungen
- Arbeitsvertrags-Muster mit bAV-Klauseln
- Anzahl der Mitarbeitenden mit grober Lohnstruktur (anonym genügt)
- Falls vorhanden: bisherige Mitarbeiterinformationen zur bAV und geltender Tarifvertrag
Wo unsere Beratung endet
Als Versicherungsmakler beraten wir Unternehmen zu Versicherungsverträgen der betrieblichen Altersversorgung – auch zu deren rechtlicher Ausgestaltung (§ 34d Abs. 1 GewO). Fragen, die darüber hinausgehen, etwa individuelle steuerliche Gestaltungen oder arbeitsrechtliche Streitfälle, gehören zu Ihrem Steuerberater oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir sagen Ihnen offen, wann das der Fall ist, und arbeiten auf Wunsch mit ihnen zusammen.
Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird
Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.